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Bauleitplanung

Geschrieben von Super User. Veröffentlicht in Bauleitplanung

Bei raumbedeutsamen Planungen und Maflnahmen sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dafl schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschliefllich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden.

Zur Schaffung von Rechtssicherheit durch Vermeiden von Abwägungsfehlern können wir den Kommunen oder Investoren bei der Aufstellung von Bebauungsplänen durch Lärmgutachten behilflich sein, die:

  • die Einwirkungen von Verkehrs-, Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm auf künftige Wohnbaugebiete ausweisen
  • durch Kontingentierungen der Schallabstrahlung von künftigen Gewerbegebieten mittels flächenbezogener Schalleistungspegel die Einhaltung der Immissionsrichtwerte an vorhandener oder bestandskräftig geplanter Wohnbebaung sichern
  • die angemessene Auslegung aktiver und passiver Schallschutzmaflnahmen ermöglichen

Die Gutachten schlieflen die für die Öffentlichkeitsbeteiligung wichtige Darstellung der Ergebnisse als farbige Lärmkarten ein sowie Empfehlungen für die textlichen Festsetzungen in den B-Plänen.

Statistiken

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5029