Industrie- / Gewerbelärm
Dank der Erfolge der Lärmbekämpfung der letzten Jahrzehnte ist der Anteil der durch Gewerbe- und Industrielärm belästigten Bevölkerung im Vergleich zum Verkehrslärm relativ gering. Das individuelle Störpotential kann jedoch erheblich sein, insbesondere, wenn es sich um Mehrschichtarbeit handelt.
Ab 1. Nov. 98 gilt die Neufassung der "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm", die dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche dient. Die bisherige TA Lärm erfaflte unmittelbar nur diejenigen Anlagen, die einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bedurften. Die neue TA Lärm gilt auch für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, die bei weitem die meisten Anlagen nach dem BImSchG repräsentieren. Bei Einhaltung oder Unterschreitung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm kann in der Regel davon ausgegangen werden, dafl schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche im Sinne von §3 BImSchG nicht vorliegen.
Als von den Behörden der Bundesländer bekanntgegebene Messstelle nach §26 BImSchG sind wir befugt, im Auftrage von Anlagenbetreibern die folgenden Leistungen zu erbringen:
ImmissionsmessungenErmittlung und Beurteilung der Lärmimmissionen von:
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EmissionsmessungenErmittlung der Lärmemissionen (abgestrahlte Schalleistungen) von:
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Lärmprognosen und -gutachtenVorausberechnung zu erwartender Lärmemissionen und -immissionen von:
Gutachten im Rahmen von:
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