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Lärmkartierung 2. Stufe

Geschrieben von Super User. Veröffentlicht in Lärmaktionsplanung

Lärmkarten stellen die bestehende Lärmbelastung in einem bestimmten Gebiet anhand von Lärmindizes (LDEN, LNIGHT) dar. Sie beschreiben darüber hinaus, inwieweit Grenzwerte im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie überschritten werden bzw. wie viele Personen, Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser bestimmten Werten eines Lärmindizes ausgesetzt sind.

3D-Geländemodell

Gemäß §47c Abs. 4 BImSchG werden Lärmkarten mindestens alle 5 Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung überprüft und bei Bedarf überarbeitet. In der 2. Stufe der Lärmkartierung sind bis zum 30. Juni 2012 u.a. alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr zu untersuchen. Es gelten weiterhin die Berechnungsmethoden der VBUS und VBEB.

Aktuell sind wir von den folgenden Städten und Gemeinden mit der Erstellung der Lärmkartierung für die Stufe 2. beauftragt:

  • Landeshauptstadt Magdeburg
  • Stadt Wanzleben - Börde
  • Gemeindeverbund Stadt Wolmirstedt, Gemeinde Niedere Börde, Gemeinde Barleben, Verbandsgemeinde Elbe-Heide
  • Hansestadt Salzwedel
  • Gemeindeverbund Hansestadt Stendal, Stadt Tangerhütte, Stadt Tangermünde, Gemeinde Wust-Fischbeck
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Lärmkartierung 1. Stufe

Geschrieben von Super User. Veröffentlicht in Lärmaktionsplanung

Aufgrund der Anforderungen der EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und der entsprechend geänderten §§47a bis 47f BImSchG waren die Gemeinden bis zum 30. Juni 2007 zur Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen mit über 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr verpflichtet (1. Stufe der Lärmkartierung)

Emissionsmessung

Die Anforderungen an die zu erstellenden Lärmkarten werden durch die 34. BImSchV - Verordnung zur Lärmkartierung vom 6. März 2006 geregelt.

Statistiken

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